1. Nach Eingang eines Hinweises aus der Bevölkerung, wonach am M.________weg Nr. L.________ ohne rechtskräftige Baubewilligung Bauarbeiten ausgeführt würden, tätigte die Bauverwaltung der Gemeinde Grindelwald verschiedene Abklärungen. Anlässlich der Besprechung vor Ort am 25. Juni 2020 mit dem Grundeigentümer der Bauparzelle [