Vorliegend war bei einer bereits bebauten Parzelle in der Mischzone jedenfalls damit zu rechnen, dass ein Neubauprojekt, mit welchem die reglementarischen Grenzabstände eingehalten werden, möglich war. Die Gemeinde musste daher nach bereits vorangegangenen Bekundungen der Bauabsicht der Beschwerdeführenden nach Treu und Glauben damit rechnen, dass diese ihr Vorprojekt, das die Gemeinde am 14. Oktober 2019 an das Regierungsstatthalteramt weiterleitete, mit den nötigen Anpassungen bis zur Bewilligungsfähigkeit weitertreiben würden.