Auch im Voranfrageverfahren ist, wie erwähnt, damit zu rechnen, dass die Bauwilligen den von der Behörde mitgeteilten Bedenken mittels Projektanpassungen Rechnung tragen, so dass ihr Vorhaben bewilligungsfähig wird. Damit muss nach Treu und Glauben jedenfalls in den Fällen gerechnet werden, in denen die Grundzüge des Bauvorhabens beibehalten werden können.