Insbesondere konnten die erforderlichen Grenzabstände mit einer Reduktion der Abmessungen des Neubaus erreicht werden. Die Grundzüge des Vorhabens wurden dabei beibehalten.21 D.h. die festgestellten Mängel konnten mittels Anpassungen behoben werden, die in einem hängigen 20 Voranfrage-Akten der Gemeinde pag. 14; Vorakten des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne, hinterer Umschlag 21 Vgl. Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 32-32d N. 12a 6/9 BVD 110/2021/104