Indem die Beschwerdeführenden nach abschlägigen Bescheiden jeweils neue Pläne einreichten, gaben sie der Gemeinde Kenntnis von ihren fortbestehenden Bauabsichten. Spätestens seit Einreichung des Vorprojekts, das die Gemeinde am 14. Oktober 2019 an das Regierungsstatthalteramt weiterleitete, durfte die Gemeinde nicht mehr davon ausgehen, dass die Beschwerdeführenden ihre Bauabsichten aufgegeben hatten. Dieses Projekt war zonenkonform und gab zwar zu materiellen Beanstandungen Anlass, die aber mit entsprechenden Plananpassungen behebbar waren. Insbesondere konnten die erforderlichen Grenzabstände mit einer Reduktion der Abmessungen des Neubaus erreicht werden.