Es wies aber darauf hin, dass der grosse Grenzabstand von 10 m eingehalten werden müsse; durch die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen entfalle die Besitzstandsgarantie. Ferner beanstandete das Regierungsstatthalteramt, dass die Grünfläche nicht im erforderlichen Mass zusammenhängend sei. Nach einer erneuten Plananpassung, mit welcher Erd- und 1. Obergeschoss des Neubaus westseitig an die schmale Form des obersten Geschosses angepasst wurden, bestätigte das Regierungsstatthalteramt mit E-Mail vom 8. November 2019, dass gemäss Absprache mit der Gemeinde die beanstandeten Mängel nun behoben seien.