Es bemängelte die Nichteinhaltung des kleinen Grenzabstands bei der Einstellhalle und beim Gebäudeteil mit Treppenhaus und Lift. Bei den Parkplätzen müsse das Lichtraumprofil der Strasse eingehalten werden. Der Kinderspielplatz und die Aufenthaltsbereiche seien auf den Plänen ausgewiesen, jedoch fehle die entsprechende Berechnung. Nach einer Plananpassung bestätigte das Regierungsstatthalteramt mit E-Mail vom 4. November 2019 nach Absprache mit der Gemeinde die Einhaltung des kleinen Grenzabstands und die Einhaltung der Vorschriften über Kinderspielplätze und Aufenthaltsflächen. Es wies aber darauf hin, dass der grosse Grenzabstand von 10 m eingehalten werden müsse;