Die Beschwerdeführenden überarbeiteten daraufhin ihr Projekt. Anstelle des bestehenden Gebäudes Nr. L.________ sollte nunmehr ein eher schmaler Neubau errichtet werden. Das ebenfalls bestehende Gebäude Nr. M.________ sollte aufgestockt werden. Die Gemeinde leitete die entsprechende Voranfrage mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 an das Regierungsstatthalteramt weiter mit dem Hinweis, dass die Bausumme über 1 Mio. Franken betrage.20 Das Regierungsstatthalteramt beantwortete die Voranfrage mit E-Mail vom 24. Oktober 2019. Es bemängelte die Nichteinhaltung des kleinen Grenzabstands bei der Einstellhalle und beim Gebäudeteil mit Treppenhaus und Lift.