Am 12. August 2019 stellte der Projektverfasser der Gemeinde neue Pläne zu. Nach diesen sollte das geplante Gebäude nordostseitig auf einer Länge von 21 m direkt an die Grenze mit der Parzelle Nr. A.________ gebaut werden, wofür die Gemeinde als deren Eigentümerin um ein Grenzbaurecht ersucht werden sollte. Die Gemeinde teilte dem Projektverfasser am 21. August 2019 mit, dass der Gemeinderat beschlossen habe, kein Grenzbaurecht zu gewähren.