eingereichten Entwurf eines Dienstbarkeitsvertrags mit der Eigentümerschaft der südwestlichen Nachbarparzelle Nr. F.________, mit dem offenbar die Einhaltung des grossen Grenzabstands gewährleistet werden sollte. Dem Entwurf des Dienstbarkeitsvertrags liegen zwei Situationspläne bei, aus denen u.a. die bisherige und die damals geplante Bebauung der Parzelle Nr. I.________ ersichtlich sind. Ein Vergleich mit dem Situationsplan des nunmehr streitigen Projekts (mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18. November 2019) zeigt, dass das Projekt seither noch deutliche Veränderungen erfahren hat.