Das Rechtsamt bat die Gemeinde mit Verfügung vom 13. August 2021 um Einreichung ihrer Akten betreffend die Bauvoranfragen der Beschwerdeführenden für Parzelle Nr. I.________, u.a. insbesondere betreffend das Vorprojekt, das an der Sitzung der Bau- und Werkkommission vom 1. April 2019 besprochen wurde. Die nach mehrmaligem Nachfragen eingereichten Voranfrage- Akten der Gemeinde enthalten weder das fragliche Schreiben vom 3. April 2019 noch zugehörige Unterlagen (bspw. Protokoll) einer Sitzung der Bau- und Werkkommission vom 1. April 2019. Das früheste Dokument in den Voranfrage-Akten der Gemeinde datiert vom 30. Juli 2019.