e) Die Beschwerdeführenden haben ein Schreiben der Gemeinde vom 3. April 2019 an den Projektverfasser B.________ zu den Akten gereicht.19 Die Gemeinde bezieht sich darin auf ein Vorprojekt und teilt mit, dass dieses gemäss einer Besprechung an der Sitzung der Bau- und Werkkommission vom 1. April 2019 in der eingereichten Form nicht bewilligungsfähig sei. Der Liftanbau auf der Ostseite müsse den kleinen Grenzabstand vom 5 m einhalten oder in das Gebäude integriert werden. Der grosse Grenzabstand von 10 m müsse auf der besonnten Längsseite liegen.