4/9 BVD 110/2021/104 die Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens zu erhalten, um allfällige Mängel des Projekts vor der Einreichung des formellen Baugesuchs noch ausmerzen zu können.15 Der im Vortrag des Regierungsrates zu Art. 62 BauG erwähnte Bedarf nach Vertrauensschutz besteht auch in solchen Fällen. Ein überarbeitetes Projekt gilt somit als «gleiches Vorhaben».