Bauentscheide können nach Art. 40 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig. Die Beschwerdeführenden sind als Bauherrschaft durch die angefochtene Sistierungsverfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert (Art. 40 Abs. 2 BauG, Art. 65 Abs. 1 VRPG). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Sistierung des Baubewilligungsverfahrens