3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet8, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt mit Stellungnahme vom 28. Juli 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Lengnau hat keine Stellungnahme eingereicht. Auf Aufforderung des Rechtsamtes hin reichte sie Unterlagen zu den Bauvoranfragen der Beschwerdeführenden ein.