2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 30. Juni 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung vom 28. Mai 2021 und die Anweisung an die Vorinstanz, das Baubewilligungsverfahren unverzüglich durchzuführen; die Baubewilligung sei zu erteilen. Sie machen insbesondere geltend, dass der Gemeinde die Bauabsichten der Beschwerdeführenden seit dem Frühjahr 2019 bekannt gewesen seien. Die Gemeinde habe nachweislich am 3. April 2019 eine Voranfrage negativ beantwortet. Die Beschwerdeführenden hätten ihr Projekt gestützt auf die Rückmeldungen der Gemeinde mehrmals angepasst.