Mit Verfügung vom 28. Mai 2021 sistierte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne das Baubewilligungsverfahren betreffend das Vorhaben der Beschwerdeführenden auf Parzelle Nr. I.________ für die Dauer der Wirkung der Planungszone oder bis spätestens am 31. Dezember 2023. Es auferlegte den Beschwerdeführenden die bisherigen Kosten des Baubewilligungsverfahrens in Höhe von CHF 1087.90.