Der Beschluss wurde am 6. Februar 2020 im Anzeiger «Büren und Umgebung» publiziert und vom 6. Februar 2020 bis 6. März 2020 öffentlich aufgelegt.5 Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wies die von den Beschwerdeführenden dagegen eingereichte Einsprache mit Verfügung vom 6. April 2021 ab, soweit es darauf eintrat, und merkte die Einsprache, soweit geeignet, als Rechtsverwahrung vor.6 Die Beschwerdeführenden haben dagegen am 7. Mai 2021 bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) Beschwerde eingelegt.7 Die DIJ hat dieses Verfahren mit Verfügung vom 12. Oktober 2021 bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens sistiert.