Der Gemeinderat von Lengnau beschloss am 28. Januar 2020 gestützt auf Art. 27 RPG3 und Art. 62 BauG4 eine Planungszone für zwei Jahre auf der Parzelle Nr. I.________. Sie definierte den Planungszweck als «Erweiterung J.________ (K.________ G.________) – Umzonung GBB Lengnau-I.________ in eine Zone für öffentliche Nutzung. Damit sich der K.________ weiter entwickeln kann, soll das J.________ erweitert werden». Der Beschluss wurde am 6. Februar 2020 im Anzeiger «Büren und Umgebung» publiziert und vom 6. Februar 2020 bis 6. März 2020 öffentlich aufgelegt.5