e) Was die Beschwerdeführenden mit ihrem Antrag meinen, es sei die «Zone» zu überprüfen, da ihr Haus in der Bauzone ZPP Alpenblick stehe, ist nicht klar. Soweit sie damit eine Überprüfung des Zonenplans beantragen wollten, kann auch darauf nicht eingetreten werden, da dies ausserhalb des Streitgegenstands liegt. f) Auch die weiteren Rügen sind demzufolge unbegründet, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Beschwerde ist daher abzuweisen und die angefochtene Baubewilligung wird bestätigt. 4. Kosten