b) Im vorinstanzlichen Verfahren wurde ein Fachbericht Brandschutz vom 15. Februar 2021 eingeholt.8 Am 3. Juli 2021 war der zuständige Feueraufseher vor Ort und hat keine Mängel hinsichtlich Brandschutzes festgestellt. Allerdings wurde anlässlich dieses Termins vereinbart, dass die elektrische Versorgung der Heubelüftung zusätzlich mit einem «FI-Schalter» abgesichert werden soll.9 Diesen Schalter hat die Beschwerdegegnerschaft unterdessen einbauen lassen.10