a) In ihrer Beschwerde und der zusätzlichen Eingabe vom 20. Juli 2021 machen die Beschwerdeführenden geltend, der Fachbericht Brandschutz sei bisher nicht umgesetzt worden. Auch die Selbstdeklaration Baukontrolle (SB) 1 und 2 seien bisher nicht abgegeben worden. Dennoch sei die Anlage bereits in Betrieb, obschon dafür gemäss Gesamtentscheid die SB 2 erforderlich sei. Auch aufgrund der nicht unbenutzt abgelaufenen Beschwerdefrist dürfe von der Baubewilligung gemäss Gesamtentscheid noch kein Gebrauch gemacht werden. Weiter sei fraglich, weshalb für dieses Baugesuch keine Kosten erhoben worden seien.