Sollte die Beschwerdegegnerschaft die Belüftung ohne neue Baubewilligung über die bewilligten Betriebszeiten hinaus betreiben, müsste die Gemeinde dagegen baupolizeilich vorgehen. Sollten begründete Zweifel an der Einhaltung der Betriebszeiten bestehen, wäre zunächst eine Verpflichtung der Beschwerdegegnerschaft denkbar, ein Journal mit den tatsächlichen Betriebszeiten zu führen. Möchte die Beschwerdegegnerschaft solchen Zweifeln vorbeugen, kann sie bereits heute freiwillig ein solches Journal führen.