Demnach sind die Betriebszeiten grundsätzlich nach wie vor gleich (7000 Minuten pro Heuerntesaison mit 182 Betriebstagen). Allerdings wird die Heubelüftung nur noch im Normalfall ausschliesslich während der akustischen Tagzeit in Betrieb genommen. In Ausnahmefällen (bei sehr nassen Sommern, bei jungem Futter oder überdurchschnittlicher Heumenge) wird die Heubelüftung soweit erforderlich neu auch bereits um 06.30 Uhr und bis maximal 22.00 Uhr in Betrieb genommen. Gemäss Beschwerdegegnerschaft können diese Ausnahmefälle nicht quantifiziert werden.