Demgegenüber sieht das Baugesuch vom 7. Dezember 2020 vor, dass die Heubelüftung auch in der akustischen Nachtzeit betrieben wird.7 Gemäss Fachbericht Immissionsschutz vom 8. März 2021 können die Lärmgrenzwerte auch dann eingehalten werden, «wenn die Heubelüftung so lange in der Nacht, wie am Tag in Betrieb sein würde». Im Beschwerdeverfahren hat sich die Beschwerdegegnerschaft mit Stellungnahme vom 5. Oktober 2021 näher zu den Betriebszeiten geäussert. Demnach sind die Betriebszeiten grundsätzlich nach wie vor gleich (7000 Minuten pro Heuerntesaison mit 182 Betriebstagen).