In einer weiteren Eingabe vom 20. Juli 2021 bekräftigen die Beschwerdeführenden, die Stellungnahme des AUE vom 8. April 2021 entspreche nicht der Wahrheit, vor ihrem Fenster habe nie eine Messung stattgefunden. Daher müsse diese Messung nachgeholt werden. Weiter verlangen die Beschwerdeführenden eine Prüfung, ob die neue Öffnung in der Westfassade mit neuem Ansaugkanal nicht eine erhebliche Änderung der Anlage darstelle und deshalb andere Grenzwerte zum Tragen kämen.