Es weist darauf hin, dass es seine Verfügung vom 12. Februar 2021 ohne Kenntnis der Einsprache abgefasst habe. In einer summarischen Einschätzung kommt das AGR zum Schluss, dass beim Vorliegen eines positiven Fachberichts Immissionsschutz die Zonenkonformität für das Bauvorhaben auch in Kenntnis der Einsprache bestätigt worden wäre. Die Gemeinde Burgistein beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 5. August 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Eventualiter sei der Gesamtentscheid mit zusätzlichen Auflagen zu ergänzen.