5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem AUE, Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Das AUE bestätigt in seiner Stellungnahme vom 29. Juli 2021, dass die Lärmmessung im Jahr 2012 korrekt durchgeführt worden sei und die Immissionsgrenzwerte am Immissionsort eingehalten würden. Das AGR verzichtet in seiner Stellungnahme vom 3. August 2021 auf einen Antrag. Es weist darauf hin, dass es seine Verfügung vom 12. Februar 2021 ohne Kenntnis der Einsprache abgefasst habe.