4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Juni 2021 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen eine Überprüfung der Baubewilligung. Insbesondere müsse die Einhaltung der Lärm- und Brandschutzvorschriften überprüft werden. Sollte dies alles korrekt sein, werde die Beschwerde zurückgezogen und in eine Rechtsverwahrung umgewandelt.