2. Aufgrund einer erneuten Lärmklage der Beschwerdeführenden betreffend Überschreitung der vereinbarten Betriebszeiten der Heubelüftung erliess die Gemeinde Burgistein eine Wiederherstellungsverfügung vom 3. November 2020. Darin wird die Beschwerdegegnerschaft unter anderem verpflichtet, die Fassadenöffnung an der Westseite des Ökonomiegebäudes zu schliessen. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs aufmerksam gemacht.