Rechtsverwahrungen Die Bauherrschaft wird auf die Rechtsverwahrung von Frau F.________ und Herrn G.________ hingewiesen. Lastenausgleich Die Gemeinde teilt Frau F.________ und Herrn G.________ den Baubeginn unter Hinweis auf die dreimonatige Klagefrist (Art. 31 BauG) mit. Im Übrigen werden die Beschwerden abgewiesen und wird der Bauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 15. Juni 2021 bestätigt.