Der Raum, in welchem die Mobilfunkanlage geplant ist, ist bisher weder vollkommen unberührt, noch ist das Ortsbild besonders geschützt. Es befinden sich zudem keine besonders schützenswerten Bauten in unmittelbarer Umgebung, die durch die Mobilfunkantenne gestört würden. Zwar befindet sich westlich und südlich des Standorts des Bauvorhabens ein Ortsbildschutzgebiet. Der Standort befindet sich aber ausserhalb dieses Gebiets und wird nicht als ein Bestandteil dieses Gebiets wahrgenommen. Analoges gilt hinsichtlich des nördlich des Standorts des Bauvorhabens gelegenen Landschaftsschutzgebiets, da die Mobilfunkanlage als Teil des Sportplatzes mit seinen Beleuchtungsmasten wahrgenommen wird.