15/21 BVD 110/2021/102 - Eingänge, Ein- und Ausfahrten; - Aussenräume, insbesondere das Vorland, die Begrenzung gegen den öffentlichen Raum und die Bepflanzung, soweit sie für den Charakter des Aussenraumes bestimmt ist; - Abstellplätze für Motorfahrzeuge; - Terrainveränderungen