17 Abs. 1 letzter Satz BauV). Solche Vorschriften müssen aber, um eine selbständige Bedeutung zu haben, konkreter gefasst sein als die kantonalen und dürfen Letztere nicht nur allgemein anders umschreiben.33 Das Baureglement der Gemeinde Amsoldingen34 enthält insbesondere folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: