c) Das Bauvorhaben umfasst einen ca. 20 m hohen Antennenmast sowie einen daran angrenzenden Technikschrank. Diese Bauten sind nach den Regeln der Baukunst zu erstellen, wozu auch die sichere Verankerung im Boden und die Gewährleistung der (Brand-)Sicherheit gehört. Eine spezielle Auflage, um dies sicherzustellen, ist nicht erforderlich. Soweit es die Umstände erfordern, ist es an der Baugesuchstellerin, die Baute vor unbefugten Beschädigungen zu sichern. Auch in diesem Zusammenhang besteht mangels eines konkreten Gefahrenpotenzials kein Anlass, entsprechende Auflagen zu verfügen. Auch das Vorliegen von Versicherungen hat keinen