a) Die Beschwerdeführenden 4 und 5 bemängeln, es seien offenbar keine Sicherheitsvorkehrungen geplant, obwohl der Sendemast sowie der Technikschrank unmittelbar neben einem Fussballplatz stünden. Die Bewilligungsbehörde habe den Brandschutz für diesen Technikraum zu prüfen. Die Baugesuchstellerin habe zudem anzugeben, wie sie verhindern wolle, dass Unbefugte oder Kinder sich an den Kabeln zu schaffen machen könnten, und wie der Schutz vor Witterung gewährleistet werde. Schliesslich habe sie darzulegen, dass sie für allfällige Katastrophen, wie beispielsweise einen Umsturz des Masts, versichert sei.