Wie bereits im vorangehenden Abschnitt dargelegt, hat das AUE in seinem Fachbericht vom 11. November 2019 bei den OMEN Nrn. 2, 3 und 4 Abnahmemessungen verlangt. Diese als Auflage formulierten Abnahmemessungen wurden im Entscheid vom 15. Juni 2021 unter Ziffer 3.2 aufgenommen. Die bei diesen OMEN berechneten Feldstärkewerte werden somit nach Inbetriebnahme kontrolliert und eine allfällige Überschreitung führte zu Anpassungen der Sendeleistung.