Zudem könnten Antennen ein Vielfaches von dem in den Datenblättern angegebenen Zahlen leisten. Es fehle somit der Nachweis von Sicherheitsmechanismen, um die Leistung der Antenne auf die im Datenblatt genannten Leistungsdaten zu beschränken. 19 Vgl. S. 10 f. Ziffer 5.3 der Erläuterungen vom 23. Februar 2021 zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der NISV (abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen> Elektrosmog und Licht > Mobilfunkanlagen > Mobilfunk: Vollzugshilfen)