Ein Verweis auf ein nicht näher definiertes Qualitätssicherungssystem genüge nicht, sondern die Messungen seien während der ganzen Lebensdauer periodisch zu wiederholen. Die Beschwerdeführenden 4 und 5 geben zu bedenken, bei der Berechnung handle es sich lediglich um eine Prognose, es bleibe offen, ob die Grenzwerte tatsächlich eingehalten würden. Das vorgesehene QS-System sehe lediglich alle zwei Monate eine schriftliche Meldung vor. Somit würden die Kontrollbehörden immer erst im Nachhinein wissen, ob und in welchem Umfang allenfalls Grenzwerte überschritten worden seien. Zudem könnten Antennen ein Vielfaches von dem in den Datenblättern angegebenen Zahlen leisten.