a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 machen geltend, die im Baugesuch ermittelten Werte seien theoretischer Natur. Da sich die Abstrahlung je nach Jahreszeit und Wetterlage stark verändere, müssten die Werte nach dem Bau und der Inbetriebnahme verifiziert werden. Nur mit einem unabhängigen Monitoring über längere Zeit könne sichergestellt werden, dass die Grenzwerte eingehalten würden. Ein Verweis auf ein nicht näher definiertes Qualitätssicherungssystem genüge nicht, sondern die Messungen seien während der ganzen Lebensdauer periodisch zu wiederholen.