So ist der direkte Sichtkontakt bei den OMEN Nr. 3 und 4 gemäss AUE beachtet worden. Die Berechnungen erfolgten wie bei konventionellen (statischen) Antennen nach dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen (sog. «Worst-Case-Szena- rio» basierend auf einem umhüllenden Antennendiagramm19). Eine derartige «Worst-Case-Beur- teilung» der Strahlenbelastung von adaptiven Antennen stellt, wie bereits ausgeführt, gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine mit Ziffer 63 Anhang 1 NISV vereinbare Berechnungsmethode dar.