Das AUE erläutert in seiner Stellungnahme vom 4. August 2021, gemäss der NISV müssten nur die drei höchstberechneten OMEN ausgewiesen werden. Eine flächendeckende Simulation sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. In seiner Stellungnahme vom 30. Juni 2023 ergänzt das AUE, im vorliegenden Fall sei unerheblich, ob ein Gebäude in Holzbauweise erstellt sei oder nicht, denn die OMEN seien an den Fenstern berechnet worden. Bei OMEN an einem Fenster dürfe keine Gebäudedämpfung berücksichtigt werden. Zudem sei es korrekt, dass bei den OMEN Nrn. 3 und 4 eine direkte Sichtverbindung bestehe.