a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 machen geltend, es seien nur sechs OMEN untersucht worden, es sei aber nicht ersichtlich, wie diese ausgewählt worden seien. Es sei entsprechend unklar, ob bei näherer Betrachtung der Grenzwert bei anderen Objekten nicht überschritten sei. Eine flächendeckende Simulation sei nach wie vor nicht gemacht worden. Insbesondere die Liegenschaft am Q.________weg 8 sei als OMEN aufzunehmen und die entsprechenden Berechnungen seien nachzuführen. Die Beschwerdeführenden 4 und 5 machen zudem geltend, bei den OMEN Nrn. 3 und 4 sowie beim OMEN Nr. 5 sei nicht berücksichtigt worden, dass es sich um Gebäude in Holzbauweise handle.