ser Mehrzweckhalle regelmässiger Unterricht für Kinder stattfinden wird. Beim Sportplatz an dessen Ecke die Mobilfunkanlage erstellt werden soll, handelt es sich daher nicht um einen Pausenplatz. Bei einem Platz, der der Allgemeinheit als Sportplatz zur Verfügung steht, handelt es sich nicht um ein OMEN, auch wenn sich an diesem Ort verschiedentlich grössere Menschenmengen aufhalten. Es liegt somit zum jetzigen Zeitpunkt kein neues OMEN vor, das im Standortdatenblatt noch nicht berücksichtigt worden wäre. In Bezug auf eine allfällige zukünftige Nutzung ist auf die Auflage im Fachbericht, wonach die Grenzwerte auch bei neu entstehenden OMEN einzuhalten sind, zu verweisen.