In der Stellungnahme vom 30. Juni 2023 ergänzte das AUE, gemäss Auflage 2 ihres Fachberichtes seien die Grenzwerte auch an neu entstehenden OMEN einzuhalten. Öffentliche Plätze gälten mit Ausnahme der raumplanungsrechtlich festgesetzten Kinderspielplätzen nicht als OMEN. Das Rechtsamt der BVD hat sich im März 2024 bei der Gemeinde Amsoldingen in Bezug auf die Nutzung der Mehrzweckhalle erkundigt. Gemäss Aussage der Gemeinde wird die Mehrzweckhalle nach wie vor nicht als Unterrichtsort genutzt. Dies sei zwar immer noch eine Option. Es sei aber offen, ob die Mehrzweckhalle je als Unterrichtsort genutzt werde.16