a) Die Beschwerdeführenden 4 und 5 machen geltend, die Gemeindeversammlung habe einen Planungskredit für die Unterstufe genehmigt. Zukünftig würden sich deutlich mehr Kinder im Perimeter der Mobilfunkantenne aufhalten. Der geplante Standort sei ungeeignet, da er sich inmitten eines zentralen Begegnungsortes befinde. Die Beschwerdeführerin 3 hat in ihrer Beschwerde vom 2. Juli 2021 ausgeführt, ab Sommer 2023 würden in der Mehrzweckhalle Kinder der ersten und zweiten Klasse unterrichtet, so dass der gesamte Bereich um die Antenne zum offiziellen Pausenplatz werde. Der Planungskredit für die Ausarbeitung eines Vorprojekts sei bereits bewilligt.