teilung der Strahlenbelastung der Antennen im vorliegenden Fall entsprechend diesem «Worst- Case-Szenario», resp. den Empfehlungen des BAFU vom 17. April 2019 und 31. Januar 2020. Die rechnerische Beurteilung der beantragten Mobilfunkantenne erfolgt somit anhand einer vom Bundesgericht anerkannten Methode. Da ein bedingter Anspruch auf die Erteilung einer Baubewilligung besteht und für die weitere Sistierung des Baubeschwerdeverfahrens kein Grund mehr vorliegt, ist das eingereichte Baugesuch daher zu beurteilen und bei Einhaltung der öffentlichrechtlichen Bestimmungen auch zu genehmigen.