c) Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen für die Beurteilung von adaptiven Antennenanlagen amtliche Berechnungsgrundlagen und Vollzugshilfen. Das Bundesgericht hat sich zudem zur Rechtmässigkeit dieser Beurteilungsszenarien verschiedentlich geäussert. Es stellte insbesondere klar, dass unter anderem die Beurteilung nach dem «Worst-Case-Szenario» eine mit Ziffer 63 Anhang 1 NISV vereinbare Berechnungsmethode darstellt.15 Gemäss dem Standortdatenblatt vom 17. Mai 2019 (Revision: 1.14) und des Fachberichts Immissionsschutz vom 11. November 2019, resp. den Stellungnahmen des AUE vom 4. August 2021 und 30. Juni 2023 erfolgte die rechnerische Beur-