In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste. Mit Verfügung vom 26. April 2023 nahm das Rechtsamt daher das Verfahren wieder auf, und bat sämtliche Beschwerdeführenden mitzuteilen, ob sie an ihren Beschwerden festhalten wollten oder nicht. Stillschweigen gelte als Festhalten an der Beschwerde. Mit Eingabe vom 17. Mai 2023 teilten die Beschwerdeführenden 4 und 5 mit, sie hielten an der Beschwerde fest.