Stillschweigen gelte als Zustimmung zur Sistierung. Die Gemeinde Amsoldingen, die Beschwerdegegnerin, das Regierungsstatthalteramt Thun sowie das AUE reichten Beschwerdevernehmlassungen zu den Beschwerden der Beschwerdeführenden 1 und 2 sowie der Beschwerdeführerin 3 ein. Gegen die beabsichtigte Sistierung reichte keine der Parteien eine negative Stellungnahme ein. Mit Verfügung vom 18. August 2021 sistierte das Rechtsamt das Verfahren. Am 14. Februar 2023 erging der Entscheid BGer 1C_100/2021. In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste.